1. Name und Sitz
(1)
Die Vereinigung führt den Namen „ Interessenvereinigung der Gymnasien in Thüringen“. Die Vereinigung wird in das Vereinsregister eingetragen und führt dann den Zusatz „e.V.“.
(2)
Sitz des Vereins ist Erfurt.
(3)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4)
Errichtungsdatum: 04.06.2016
2. Mitgliedschaft
(1)
Der Vereinigung können die Leiter aller Thüringer Gymnasien und ihre Stellvertreter angehören oder Personen, die diese Aufgabe im Auftrag wahrnehmen.
(2)
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
(3)
Ist ein Mitglied mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Zahlungsverzug, wird es durch den Vorstand aus der Mitgliederliste gestrichen.
(4)
Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, freiwilligen Austritt, Ausschluss, Streichen aus der Mitgliederliste.
(5)
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig
(6)
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstands erfolgen, wenn das Mitglied in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen die Entscheidung Berufung an den Vorstand einlegen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet.
3. Zweck
Die Interessenvereinigung befasst sich mit
a) Aufgaben, die die Leitung der Gymnasien betreffen,
b) Angelegenheiten des Bildungswesens, insbesondere das Gymnasium betreffend,
c) beruflichen Angelegenheiten der Mitglieder.
4. Vorstand
(1)
Die Interessenvereinigung wird von einem Vorstand geleitet.
(2)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, den Schriftführer und dem Kassenwart, sowie einem Beisitzer. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten die Vereinigung je einzeln. Sie sind an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden.
(3)
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere:
• Führung der laufenden Geschäfte,
• Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
• Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
• Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,
• Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern,
• Auswahl und Aufsicht der für den Verein tätigen Personen (z.B. Honorarkräfte).
(4)
Der Vorstand beschließt in der Regel in Sitzungen, die von einem Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstands einberufen werden. (Eine Tagesordnung ist nicht erforderlich).
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; jedes Mitglied hat eine Stimme.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Entscheidungen des Vorstandes können im Umlaufverfahren (z.B.) per E-Mail getroffen werden.
5. Wahl des Vorstandes
a) Die Leitung der Wahl obliegt einem Wahlausschuss. Er besteht aus drei Mitgliedern. Alle notwendigen Unterlagen stellt der Vorstand zur Verfügung.
b) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.
c) Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre.
6. Mitgliederversammlung
(1)
In jedem zweiten Jahr sind die Mitglieder der Interessenvereinigung durch den Vorstand zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind aus gegebenem Anlass möglich, sie müssen einberufen werden, wenn es mindestens ein Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
(2)
Die Einladung zu Mitgliederversammlungen muss mindestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich per Email oder per Post erfolgen.
(3)
Anträge zu Mitgliederversammlungen müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
(4)
Bei ordnungsgemäßer Einberufung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig.
(5)
Der Mitgliederversammlung obliegt die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Berichts des Kassenwartes, die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes, die Erörterung und Festlegung der grundsätzlichen Richtlinien für die Arbeit der Interessenvereinigung, die Beratung und Beschlussfassung über Anträge an die Mitgliederversammlung sowie die Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
(6)
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden und bei seiner Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.
(7)
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom 1. Vorsitzenden oder bei seiner Abwesenheit vom 2. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist und sämtlichen Mitgliedern per Email zugesandt wird.
7. Satzungsänderung und Auflösung der Vereinigung
(1)
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.
(2)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde/Stadt Erfurt, die es unmittelbar oder ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
8. Mittelverwendung
(1)
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden.
(2)
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
9. Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde am 04.06.2016 in Erfurt von der Gründungsversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Kontakt:
Interessenvereinigung der Gymnasien in Thüringen e.V.
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Vilniuser Straße 17-19
99089 Erfurt
Tel: 0361 / 26 28 300
e-mail: info@ivgth.de